Amateurfunkkurse

Wer am Amateurfunkdienst teilnehmen möchte, benötigt von der zuständigen Behörde, der Bundesnetzagentur, einen Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Amateurfunkprüfung.

Mit diesem Nachweis kann eine Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragt werden und die BNetzA weist ein entsprechendes Rufzeichen zu.

In der Amateurfunkverordnung sind die in Deutschland gültigen Amateurfunkzeugnis-Klassen geregelt.

In Deutschland gibt es mit Wirkung vom 24. Juni 2024 drei Lizenzklassen, und zwar A, E und N. Dabei ist die Klasse A die höchste und die Klasse N die niedrigste.

Die jeweilige Klasse wird im Amateurfunkzeugnis (amtlich: „Amateur­funk­prüfungs­bescheinigung“) festgehalten, das seinerseits Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sowie für die Zuteilung eines Amateurfunkrufzeichens ist. Sie wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach bestandener fachlicher Prüfung für Funkamateure vergeben.

Die drei Klassen bauen aufeinander auf, was den „Aufstieg“ von der „Einsteigerklasse N“ zur Klasse E und zur Klasse A erleichtert, da dazu bereits bestandene Prüfungsteile nicht erneut abgelegt werden müssen, sondern eine Zusatzprüfung („Modul“) genügt. Die unterschiedlichen Prüfungen beziehungsweise Prüfungsteile, die zum Erwerb der Lizenz abzulegen sind, spiegeln in ihrem Schwierigkeitsgrad den Umfang der Berechtigung zum Senden wider. Allen drei Klassen gemeinsam sind die Prüfungsteile „Vorschriften“ und „Betriebliche Kenntnisse“. Der Unterschied besteht im Umfang des Prüfungsteils „Technik“, der für die Klasse N deutlich einfacher ist als für die Klasse E oder die Klasse A.

Die Prüfung zur Klasse N umfasst 25 Fragen zu den Vorschriften (Prüfungsteil V), 25 Fragen zum Betrieb (Prüfungsteil B) und 25 Fragen zur Technik (Prüfungsteil T). Die Zusatzprüfung zur Klasse E enthält 25 weitere Fragen zur Technik (Prüfungsteil E). Darüber hinaus umfasst die Zusatzprüfung zur Klasse A weitere 25 Fragen zur Technik (Prüfungsteil A). Für jeden Prüfungteil stehen jeweils 45 Minuten zur Verfügung (Ausnahme: 60 Minuten für Prüfungsteil A). Der Erwerb der Klasse A kann auch am selben Tag geschehen und setzt nicht den vorherigen Erwerb einer niedrigeren Klasse voraus.

Die Klassen der Amateurfunkzeugnisse folgen den international harmonisierten Empfehlungen. Die Klasse A entspricht der internationalen CEPT-Lizenz und die Klasse E entspricht der CEPT-Novice-Lizenz.

Alle Details sind in der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung im Einzelnen beschrieben.

Wir bilden alle drei Klassen in regelmäßigen Abständen nach Bedarf aus. Hierzu erteilen wir gerne Auskunft über unser Kontaktformular oder bei einem unserer OV-Abenden.